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UaB-Betrieb

Der Begriff UaB-Betrieb bezeichnet in der österreichischen Agrarverwaltung einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der am Programm „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UaB) teilnimmt. Dieses Programm ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und wird im Rahmen der ländlichen Entwicklung als Agrarumweltmaßnahme (ÖPUL) abgewickelt. Die Teilnahme setzt die Einhaltung definierter Bewirtschaftungsauflagen voraus, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen (Cross-Compliance) hinausgehen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur Düngung, zum Pflanzenschutz, zur Bodenbearbeitung, zur Grünlandbewirtschaftung sowie zur Erhaltung von Landschaftselementen. Die Maßnahme ist flächenbezogen und wird über mehrere Jahre vertraglich gebunden.

Für die Anerkennung als UaB-Betrieb ist eine jährliche Antragstellung im Mehrfachantrag (MFA) erforderlich. Die Auszahlung der Prämien erfolgt nach Prüfung der Auflagenkonformität durch die zuständige Zahlstelle. Verstöße gegen die Verpflichtungen führen zu Kürzungen oder Rückforderungen. Der Begriff ist nicht mit einer bestimmten Betriebsform oder Rechtsform verbunden, sondern beschreibt ausschließlich den Teilnahmestatus am UaB-Programm. In Deutschland existiert keine identische Bezeichnung; vergleichbare Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der Länder weisen abweichende Förderbedingungen auf.

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