Exportquote

Die Exportquote bezeichnet in der Landwirtschaft den prozentualen Anteil der im Inland erzeugten Agrar- und Ernährungsgüter, der in andere Wirtschaftsräume oder Staaten ausgeführt wird. Sie wird berechnet als Quotient aus der exportierten Menge oder dem Exportwert eines Produkts (z. B. Weizen, Milch, Schweinefleisch) und der gesamten nationalen Erzeugungsmenge bzw. dem Erzeugungswert desselben Produkts innerhalb eines definierten Zeitraums, in der Regel eines Wirtschaftsjahres. Die Kennzahl dient der Außenhandelsstatistik und der Marktbeobachtung; sie ist kein rechtlich normierter Begriff des Agrarrechts, sondern eine betriebs- und volkswirtschaftliche Messgröße.

Im Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist die Exportquote nicht mit Exporterstattungen oder Ausfuhrlizenzen gleichzusetzen, die nach der WTO-Agrarvereinbarung und der EU-Marktordnung für bestimmte Basisprodukte (z. B. Getreide, Zucker) historisch relevant waren. Seit der Handelsliberalisierung und dem Wegfall variabler Abschöpfungen wird die Exportquote primär als Indikator für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den Selbstversorgungsgrad genutzt. Für landwirtschaftliche Betriebe in Österreich und Deutschland ist die einzelbetriebliche Exportquote von Bedeutung, wenn sie direkt an Auslandsmärkte liefern; sie beeinflusst jedoch nicht die Förderfähigkeit im Rahmen von ÖPUL oder der Direktzahlungen, da diese an Flächen- und Tierbestandsprämien gekoppelt sind. Die Erhebung erfolgt durch amtliche Außenhandelsstatistiken (z. B. Destatis, Statistik Austria) und unterliegt der EU-Handelsstatistikverordnung.

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