Abfischung
Die Abfischung bezeichnet in der Aquakultur und Fischereiwirtschaft den kontrollierten Fang bzw. die vollständige oder partielle Entnahme des Fischbestands aus einem Produktionsgewässer (z. B. Teich, Kreislaufanlage) oder einem natürlichen Gewässer zu Ernte- oder Bestandsregulierungszwecken. Im Gegensatz zur selektiven Befischung zielt die Abfischung bei der Teichwirtschaft in der Regel auf die vollständige Räumung des Gewässers ab, häufig unter vorherigem teilweisem Ablassen des Wassers. Der Zeitpunkt richtet sich nach der erreichten Speisefischgröße, der Wassertemperatur und dem physiologischen Zustand der Fische, um Stress und Verluste zu minimieren.
Methodisch unterscheidet man die nasse Abfischung mittels Zugnetzen oder Pumpen von der trockenen Abfischung nach vollständigem Ablassen des Teichs. Rechtlich ist die Abfischung in Deutschland und Österreich an die jeweiligen Fischereigesetze der Länder gebunden; sie bedarf der fischereirechtlichen Erlaubnis und muss tierschutzrechtliche Vorgaben (z. B. Betäubung vor der Schlachtung) sowie wasserrechtliche Auflagen zur Einleitung des Restwassers einhalten. In der Teichwirtschaft Österreichs ist die Abfischung zudem an die Förderkriterien des ÖPUL-Programms gekoppelt, welche unter anderem den Zeitraum und die Schonung von Begleitfauna regeln. Eine fachgerechte Abfischung setzt Kenntnisse der Bestandsdichte, Sauerstoffversorgung und Handhabung voraus, um Qualitätsverluste und Tierwohlbeeinträchtigungen zu vermeiden.

