Forst
Der Forst ist im landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Sprachgebrauch sowie im rechtlichen Sinne eine mit Waldbäumen bestockte Grundfläche, die forstwirtschaftlichen Zwecken dient. Im Gegensatz zum landwirtschaftlich genutzten Grünland oder Ackerland unterliegt der Forst einer spezifischen Bewirtschaftungsform, die auf die nachhaltige Erzeugung von Holz sowie auf Schutz-, Erholungs- und Wohlfahrtsfunktionen ausgerichtet ist. In Deutschland und Österreich ist der Begriff eng an die jeweiligen Landeswaldgesetze bzw. das Forstgesetz gekoppelt, wobei die Abgrenzung zwischen Wald im Sinne des Gesetzes und sonstigen Gehölzflächen (z. B. Windschutzstreifen oder Baumreihen) durch definierte Kriterien wie Mindestfläche, Bestockungsgrad und Standortsnatur erfolgt.
Rechtlich relevant ist die Einstufung als Forst insbesondere für die Anwendung der Düngeverordnung, da forstlich genutzte Flächen in der Regel von den Aufzeichnungs- und Obergrenzenregelungen der landwirtschaftlichen Düngung ausgenommen sind. Im Kontext von Agrarumweltprogrammen wie ÖPUL in Österreich stellt der Forst eine eigenständige Nutzungskategorie dar, die von förderrechtlichen Bestimmungen für landwirtschaftliche Flächen getrennt behandelt wird. Die Bewirtschaftung umfasst Maßnahmen wie Bestandsbegründung, Pflege, Durchforstung und Holzernte, wobei die forstliche Nachhaltigkeit als übergeordnetes Prinzip gilt. Eine Umwandlung von Forst in landwirtschaftliche Nutzfläche bedarf in beiden Ländern einer behördlichen Genehmigung, da der Waldstatus rechtlich geschützt ist.
