Wintervorräte
Wintervorräte bezeichnen in der Landwirtschaft die planmäßig eingelagerten Mengen an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmitteln, die zur Überbrückung des Zeitraums zwischen dem Ende der Vegetationsperiode und der nächsten Ernte beziehungsweise dem nächsten Vegetationsbeginn vorgehalten werden. Im engeren pflanzenbaulichen Sinn umfassen sie vor allem Futterkonserven wie Silage, Heu oder Stroh für die Tierhaltung sowie Saatgut und Pflanzkartoffeln für die Folgeaussaat. Im weiteren Sinn zählen auch eingelagerte Marktfrüchte wie Getreide, Ölsaaten oder Kartoffeln dazu, sofern sie nicht unmittelbar vermarktet, sondern als betriebliche Rücklage oder zur Sicherung der Verarbeitungskapazität gelagert werden.
Die Bildung von Wintervorräten unterliegt in Deutschland und Österreich keinen spezifischen gesetzlichen Mindestmengen, ist jedoch im Rahmen der guten fachlichen Praxis und der jeweiligen betrieblichen Risikovorsorge relevant. Rechtlich bedeutsam sind Aspekte der Lagerung, etwa die Einhaltung von Grenzwerten für Mykotoxine bei der Einlagerung von Getreide gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 sowie die fachgerechte Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln nach den Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) und des Pflanzenschutzgesetzes. Die Dimensionierung der Vorräte richtet sich nach betriebswirtschaftlichen Kalkulationen, Futterbedarfsberechnungen und erwarteten Marktpreisentwicklungen, wobei Lagerverluste durch Schwund, Schädlinge und mikrobielle Aktivität zu berücksichtigen sind.
