Bauernhofeis
Bauernhofeis bezeichnet in der Lebensmitteltechnologie und Landwirtschaft ein Speiseeis, dessen Rohstoffe überwiegend aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion des Herstellungsbetriebes stammen. Es handelt sich um ein regional vermarktetes Direktvermarktungsprodukt, das in der Regel auf dem eigenen Hof oder in unmittelbarer Nähe verarbeitet und verkauft wird. Die Definition ist nicht rechtlich normiert; es existiert keine geschützte Verkehrsbezeichnung im Sinne der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder der österreichischen bzw. deutschen Speiseeis-Verordnung. Die Zusammensetzung unterliegt den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Hygiene, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gemäß EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002.
Die Herstellung erfolgt meist aus hofeigener Milch, Sahne, Eiern und saisonalen Früchten. Die Verarbeitung stellt eine Form der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe dar und unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Landeshygieneverordnungen. Eine Abgrenzung zu industriell gefertigtem Speiseeis erfolgt über den betrieblichen Ursprung der Rohstoffe, wobei der Anteil hofeigener Zutaten variieren kann. Rechtlich relevant ist die korrekte Kennzeichnung von Zusatzstoffen, Allergenen und der Nährwertdeklaration. Die Vermarktung ist an die Meldepflicht als Lebensmittelunternehmen gebunden; eine behördliche Betriebsgenehmigung nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ist erforderlich.

