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Schmankerlmarkt

Der Schmankerlmarkt ist im agrarökonomischen Kontext des deutschsprachigen Raumes (Österreich und Deutschland) eine temporäre oder regelmäßig wiederkehrende Direktvermarktungsform, die sich auf regionaltypische, häufig handwerklich verarbeitete Spezialitäten fokussiert. Im Gegensatz zu konventionellen Wochenmärkten steht hier nicht das Grundnahrungsmittel im Vordergrund, sondern das sogenannte „Schmankerl“ – ein Produkt mit hohem Verarbeitungsgrad, wie etwa gereifte Käse, geräucherte Fleischwaren, Fruchtsäfte oder Backwaren. Rechtlich betrachtet unterliegt der Schmankerlmarkt denselben lebensmittelhygienischen und gewerberechtlichen Vorgaben wie andere Formen der Direktvermarktung, insbesondere der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie den nationalen Durchführungsbestimmungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.

Aus landwirtschaftlicher Sicht stellt der Schmankerlmarkt eine Diversifizierungsstrategie dar, die es landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht, durch Veredelung und regionale Wertschöpfung zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Die Marktteilnehmer sind überwiegend landwirtschaftliche Direktvermarkter, die ihre Produkte in eigener Regie anbieten. Die Preisfindung erfolgt marktwirtschaftlich, wobei die Produktqualität und die regionale Herkunft als Differenzierungsmerkmale dienen. Eine staatliche Subventionierung oder eine spezifische Förderung im Rahmen von Agrarumweltprogrammen wie ÖPUL besteht für diese Marktform nicht; sie ist vielmehr als eigenständige unternehmerische Aktivität im Nebenerwerb oder Vollerwerb zu klassifizieren.

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