Kulturflächen

Kulturflächen bezeichnen in der Landwirtschaft jene Bodenflächen, die einer planmäßigen, landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung unterliegen. Dazu zählen insbesondere Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen (z. B. Weinberge, Obstplantagen) sowie gärtnerisch genutzte Flächen. Die Abgrenzung erfolgt in der Regel über die tatsächliche Bewirtschaftung und die darauf erzeugten Kulturpflanzen. Nicht zu den Kulturflächen zählen hingegen Waldflächen, Ödland, Gewässer oder versiegelte Flächen. Im rechtlichen Kontext, etwa nach dem österreichischen Kataster oder der deutschen Flächenerhebung, wird der Begriff häufig synonym zu „landwirtschaftlich genutzte Fläche“ (LF) verwendet, wobei die genaue Definition je nach Erhebungszweck variieren kann.

Die Nutzung von Kulturflächen unterliegt in Deutschland und Österreich umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen, darunter die Düngeverordnung, das Pflanzenschutzgesetz sowie die Konditionalitäten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Diese Regelungen betreffen unter anderem die Erhaltung des Dauergrünlands, Fruchtfolgegestaltung und Mindeststandards für den Bodenschutz. Im Rahmen von Agrarumweltprogrammen wie ÖPUL in Österreich werden Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Kulturflächen gefördert, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Erfassung und Dokumentation der Kulturflächen erfolgt flächenscharf über das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), das als Grundlage für Direktzahlungen und Kontrollen dient.

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