Dürrehilfen
Dürrehilfen (auch Dürrehilfe) sind staatliche Unterstützungen, die landwirtschaftliche Betriebe nach extremen Trockenheitsereignissen zur Abmilderung von Ertrags- und Einkommensverlusten erhalten. Sie sind keine Versicherungsleistung und werden in Österreich anlassbezogen beschlossen; dauerhaft gefördert wird die Prämie der Dürreversicherung, zu der Bund und Länder einen Zuschuss leisten.
Für die Dürre 2026 hat das Landwirtschaftsministerium (BMLUK) am 21. August 2026 ein Hilfspaket über 240 Millionen Euro vorgestellt: Erlass von zwei Dritteln eines Quartalsbeitrags der bäuerlichen Sozialversicherung 2026 (rund 140 Millionen Euro), ein einmalig auf 65 statt 55 Prozent erhöhter Prämienzuschuss zur Dürreversicherung für 2027 (50 Millionen Euro), Zinszuschüsse zu Betriebsmittelkrediten von 5.000 bis 75.000 Euro (Antrag bis 31. März 2027 bei der Förderabwicklungsstelle des Bundeslandes, 25 Millionen Euro) sowie Ratenstundungen und Laufzeitverlängerungen bei Agrarinvestitionskrediten (bis 25 Millionen Euro). Die Details regelt die Sonderrichtlinie Trockenheit 2026. (Quelle: BMLUK, Stand September 2026)


