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Sonderkulturen

Sonderkulturen bezeichnen in der Landwirtschaft jene landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Kulturen, die im Vergleich zu standardisierten Ackerfrüchten wie Getreide oder Mais einen deutlich höheren Arbeits-, Kapital- und Pflegeaufwand pro Flächeneinheit erfordern und spezielle Anbauverfahren, Erntetechniken sowie oftmals eine besondere Vermarktungsstruktur aufweisen. Zu den klassischen Sonderkulturen zählen insbesondere Wein, Obst, Hopfen, Gemüse, Spargel, Erdbeeren sowie Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen. Auch Baumschulen und forstliche Sonderkulturen wie Weihnachtsbaumkulturen werden diesem Bereich zugerechnet.

Die Abgrenzung zu konventionellen Ackerbaukulturen erfolgt nicht rechtlich einheitlich, sondern orientiert sich an agrarstatistischen Klassifikationen sowie förderrechtlichen Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und nationaler Regelungen. In Österreich und Deutschland unterliegen Sonderkulturen spezifischen Vorgaben, etwa der Düngeverordnung (DüV) hinsichtlich Stickstoffbilanzen, der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sowie besonderen Regelungen im ÖPUL-Programm (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) zur Förderung umweltschonender Bewirtschaftung. Aufgrund ihrer hohen Wertschöpfung und Flächenproduktivität besitzen Sonderkulturen eine erhebliche betriebswirtschaftliche Bedeutung, sind jedoch durch Witterungsextreme, Schaderregerdruck und Marktpreisschwankungen überproportional risikobehaftet.

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