Futterknappheit
Futterknappheit bezeichnet in der landwirtschaftlichen Tierhaltung einen Zustand, in dem die verfügbare Menge an Grund- oder Kraftfutter nicht ausreicht, um den Erhaltungs- und Leistungsbedarf der gehaltenen Nutztiere über einen definierten Zeitraum zu decken. Sie wird in der Regel durch quantitative oder qualitative Ertragseinbußen bei der Futtererzeugung ausgelöst, etwa durch Trockenheit, Überschwemmungen, Schädlingsbefall oder Ernteverluste bei der Silierung. Auch logistische Engpässe, wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder Flächenverlust durch Nutzungskonkurrenz können ursächlich sein. In der Tierernährung wird Futterknappheit anhand der Rationsberechnung und der Körperkondition (Body Condition Score) objektiviert; ein Absinken unter die Versorgungsempfehlungen der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie gilt als Indikator.
Rechtlich relevant ist Futterknappheit im Kontext der betrieblichen Sorgfaltspflichten nach § 2 des Tierschutzgesetzes, wonach eine artgemäße und bedarfsdeckende Fütterung sicherzustellen ist. Bei anhaltender Knappheit können behördliche Anordnungen zur Bestandsreduktion oder zur Nutzung von Notfuttermitteln ergehen. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und des österreichischen ÖPUL-Programms können außergewöhnliche Witterungsereignisse als höhere Gewalt anerkannt werden, was Fristverlängerungen oder Ausgleichszahlungen ermöglicht. Betrieblich werden Maßnahmen wie der Zukauf von Futtermitteln, die Anpassung der Herdengröße oder die Nutzung von Konserven (Heu, Silage) ergriffen, wobei die Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der Düngeverordnung bei der Gülleausbringung zu berücksichtigen sind.

