Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist im landwirtschaftlichen Kontext eine natürliche Person, die durch das zuständige Insolvenzgericht bestellt wird, sobald ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines landwirtschaftlichen Unternehmens, einer Agrargenossenschaft oder eines Einzelbetriebs eröffnet wurde. Seine Rechtsstellung und Befugnisse ergeben sich in Deutschland aus der Insolvenzordnung (InsO) und in Österreich aus der Insolvenzordnung (IO). Er übernimmt die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen und hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern, zu erhalten und bestmöglich für die Gläubiger zu verwerten.
Im Spezialfall der Landwirtschaft umfasst seine Tätigkeit die Bewertung und Fortführung des Betriebs, die Entscheidung über die Verwertung von Inventar, Viehbestand, Maschinen sowie landwirtschaftlichen Flächen und die Prüfung von Pachtverträgen oder stillen Beteiligungen. Er ist verpflichtet, agrarrechtliche Besonderheiten wie das Grundstücksverkehrsgesetz, die Hofübergabe oder die Fortführung von Förderprogrammen (z. B. GAP-Direktzahlungen) zu berücksichtigen. Der Insolvenzverwalter unterliegt der Aufsicht des Insolvenzgerichts und haftet für pflichtwidriges Handeln. Er agiert unparteiisch im Interesse aller Gläubiger, nicht im Interesse des Schuldners oder einzelner Beteiligter.
