Naturfilteranlagen
Naturfilteranlagen sind technische Bauwerke zur dezentralen Reinigung von Abwässern aus landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere von silagehaltigen Sickersäften, Gülle- und Jaucheabwässern sowie Waschwässern aus dem Melk- und Stallbereich. Sie bestehen in der Regel aus einem Absetz- und Sedimentationsbecken, gefolgt von einem vertikal oder horizontal durchströmten Bodenfilter mit einer bepflanzten Substratschicht aus Sand oder Kies. Die Reinigungsleistung beruht auf physikalischen Filtrationsprozessen, mikrobiellen Abbaureaktionen sowie der Nährstoffaufnahme durch die Pflanzenwurzeln. Die Bemessung erfolgt nach dem Stand der Technik gemäß DWA-Arbeitsblatt A 262 und den jeweiligen landesspezifischen Bauvorschriften; in Österreich sind die Bestimmungen der ÖNORM EN 12566-3 sowie die Vorgaben der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung maßgeblich.
Der Betrieb von Naturfilteranlagen unterliegt in Deutschland der Abwasserverordnung (AbwV) sowie den Anforderungen der Düngeverordnung (DüV) hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwertung anfallender Klärschlämme und Filterrückstände. Eine rechtssichere Anwendung setzt eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG voraus, wobei die Anlage regelmäßig auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen ist. Naturfilteranlagen stellen keine vollständige Alternative zur ordnungsgemäßen Lagerung und Verwertung von Wirtschaftsdüngern dar, sondern ergänzen betriebliche Kreislaufkonzepte. Bei sachgemäßer Dimensionierung und Wartung erreichen sie eine Reduktion organischer Belastung (CSB) und Ammoniumstickstoff, wobei die Reinigungsleistung stark von Temperatur, Beschickungsrhythmus und Substratmaterial abhängt. Eine fachgerechte Dokumentation der Betriebsdaten ist für die behördliche Überwachung erforderlich.

