Marktentlastung

Marktentlastung bezeichnet in der Agrarpolitik das gezielte staatliche oder supranationale Eingreifen in Agrarmärkte, um ein Überangebot an landwirtschaftlichen Erzeugnissen abzubauen und dadurch einen weitergehenden Preisverfall zu begrenzen. Sie erfolgt in der Regel auf Grundlage des EU-Marktordnungsrechts und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Typische Instrumente sind die befristete Einlagerung von Erzeugnissen, die Verwendung von Lebensmitteln zu Non-Food-Zwecken sowie Exporterstattungen oder Sonderabsatzprogramme. Im Jahr 2026 liegt der Fokus vor allem auf Krisenmaßnahmen im Rahmen der horizontalen Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in der jeweils geltenden Fassung sowie auf der aktivierenden Marktsteuerung durch Erzeugerorganisationen.

Die Maßnahmen zielen auf eine temporäre Wiederherstellung des Marktgleichgewichts ab, ohne langfristige Strukturen zu verändern. In Österreich und Deutschland spielen darüber hinaus nationale Programme – etwa im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) – eine Rolle. Marktentlastung ist strikt von der dauerhaften Marktregulierung zu unterscheiden und unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Effektivität wird anhand des Abbaus von Lagerbeständen und der Stabilisierung der Erzeugerpreise gemessen.