Absatzklemme
Die Absatzklemme bezeichnet in der landwirtschaftlichen Marktlehre eine Situation, in der das Angebot eines Agrarerzeugnisses über einen bestimmten Zeitraum hinweg die effektive Nachfrage zu kostendeckenden Preisen übersteigt oder der Zugang zu Absatzwegen strukturell oder kurzfristig versperrt ist. Ursachen können saisonale Überproduktion, Konzentration der Abnehmerseite, veränderte Verbraucherpräferenzen, Handelskonflikte mit Importbeschränkungen oder logistische Kapazitätsengpässe sein. Rechtlich relevant ist insbesondere der vertraglich vereinbarte Erfüllungszeitpunkt bei Lieferverträgen; bei Verzug können Schadensersatzansprüche entstehen.
In Österreich und Deutschland manifestiert sich eine Absatzklemme häufig bei verderblichen Gütern wie Obst und Gemüse, da diese nicht langfristig lagerfähig sind. Marktentlastungsmaßnahmen wie Aufkäufe oder Verarbeitungsbeihilfen können zeitlich befristet die Folgen mildern, ändern jedoch nichts an der Notwendigkeit struktureller Anpassung der Erzeugung. Betriebliche Risikomanagementsysteme und absatzsichernde Verträge mit Abnahmegarantien dienen als präventive Instrumente. Die Beurteilung einer Absatzklemme erfolgt anhand objektiver Kriterien wie Erzeugerpreisindex, Lagermengen und Auftragslage; eine allgemeinverbindliche rechtliche Definition besteht nicht.
