ÖWV
Die Österreichische Weinverordnung (ÖWV) ist eine auf Grundlage des Weingesetzes 2009 erlassene Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in der für das Jahr 2026 geltenden Fassung. Sie regelt verbindlich die Erzeugung, Kennzeichnung und Qualitätssicherung von Traubenmost, Wein und Schaumwein in Österreich. Die ÖWV definiert zugelassene Rebsorten, die Abgrenzung der Weinbaugebiete sowie deren Kleinräume und legt für die Qualitätsstufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein jeweils vorgeschriebene Mostgewichte und Ertragsgrenzen je Hektar fest.
Die Verordnung enthält Bestimmungen zur amtlichen Prüfung und Prüfnummer, zur Verwendung geschützter Herkunftsbezeichnungen sowie zu zulässigen Anreicherungs- und Säuerungsverfahren. Sie setzt EU-rechtliche Vorgaben zum Anbauregister und zur Herkunftsangabe um und normiert Anforderungen an den integrierten Pflanzenschutz. Die ÖWV wird regelmäßig an die aktuellen Beschlüsse der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) angepasst und bildet damit die rechtliche Grundlage für die Weinproduktion in Österreich.

