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Hackgutheizung

Die Hackgutheizung ist eine Feuerungsanlage zur thermischen Nutzung von holziger Biomasse in Form von Hackgut (Hackschnitzel). Hackgut wird aus Waldrestholz, Landschaftspflegematerial oder Kurzumtriebsplantagen (KUP) hergestellt und weist eine definierte Korngröße (meist G30 bis G50 nach ÖNORM EN ISO 17225-4) sowie einen bestimmten Wassergehalt (u. a. Klasse M20) auf. Die Verbrennung erfolgt in automatisch beschickten Kesseln mit Rost- oder Wirbelschichtfeuerung; die Wärme wird über einen Wärmetauscher an einen Heizkreislauf abgegeben. In der Landwirtschaft dient die Hackgutheizung vorrangig der Beheizung von Betriebsgebäuden (Ställe, Trocknungsanlagen, Werkstätten) und der Bereitstellung von Prozesswärme. Rechtlich unterliegen diese Anlagen der 1. BImSchV (Deutschland) bzw. dem Emissionsschutzgesetz (Österreich) sowie den jeweiligen Landesbauordnungen; Betreiber müssen regelmäßig Emissionsmessungen durchführen. Förderungen nach ÖPUL oder dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz sind möglich, sofern die Anlage bestimmte Wirkungsgrad- und Emissionsgrenzwerte einhält. Eine sachgemäße Lagerung des Hackguts (trocken, belüftet) ist zur Vermeidung von Schimmelbildung und Selbstentzündung erforderlich.