Viehbestand
Der Viehbestand bezeichnet die Gesamtheit aller landwirtschaftlichen Nutztiere, die zu einem bestimmten Stichtag auf einem Betrieb gehalten werden. Er wird in der Regel in Großvieheinheiten (GV) oder Vieheinheiten (VE) umgerechnet, um eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Tierarten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) hinsichtlich ihres Futter- und Nährstoffbedarfs zu ermöglichen. Diese Umrechnung ist rechtlich relevant für die Einhaltung der Düngeverordnung (DüV) in Deutschland und der österreichischen Düngeverordnung (WDüV) im Jahr 2026. Der betriebliche Viehbestand bestimmt den maximal zulässigen Wirtschaftsdüngerausstoß pro Hektar (Obergrenze von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar bei tierischen Exkrementen) und beeinflusst die Genehmigungsfähigkeit von Tierhaltungsanlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Zuordnung zur rotifizierten Fläche im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Ferner wird der Viehbestand für die Berechnung von ÖPUL-Prämien (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) wie dem „Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel“ herangezogen. Die jährliche Meldepflicht erfolgt über die HIT-Datenbank (Deutschland) bzw. die VERBIS-Datenbank (Österreich) zu den Stichtagen 1. Januar und 1. Juli.

