Bohrmehlauswurf
Der Bohrmehlauswurf bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext das bei der maschinellen Tiefenlockerung oder Dränageverlegung mittels Erdbohrgeräten an die Bodenoberfläche geförderte, zerkleinerte Bodenmaterial. Es handelt sich um das beim Bohrvorgang aus dem Bohrloch austretende Gemisch aus Erdreich, Gesteinsbruchstücken und gegebenenfalls anhaftendem organischem Material. Die Zusammensetzung des Bohrmehlauswurfs variiert in Abhängigkeit von der Bodenschichtung, dem Ausgangsgestein und dem Wassergehalt des Unterbodens.
In der landwirtschaftlichen Praxis tritt Bohrmehlauswurf insbesondere bei der Anlage von Vertikaldränungen oder bei der Tiefenlockerung zur Beseitigung von Verdichtungen im Unterboden auf. Das anfallende Material wird in der Regel nach Abschluss der Arbeiten mechanisch eingeebnet oder auf der Fläche verteilt. Aus bodenkundlicher Sicht kann der Auswurf eine heterogene Durchmischung verschiedener Bodenhorizonte darstellen, was bei der anschließenden Bodenbearbeitung zu berücksichtigen ist. Die fachgerechte Handhabung des Bohrmehlauswurfs ist im Sinne der guten fachlichen Praxis erforderlich, um eine gleichmäßige Nährstoffverteilung und eine ungestörte Bodenstruktur zu gewährleisten. Rechtlich relevante Vorgaben zur Entsorgung oder Verwertung des Materials ergeben sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zur Bodenbewirtschaftung.

