Pestizidrückstände
Pestizidrückstände sind die nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oder in pflanzlichen Erzeugnissen, Futtermitteln oder Lebensmitteln verbleibenden Mengen des Wirkstoffs, seiner Metaboliten oder Abbauprodukte. Die rechtliche Grundlage für die zulässigen Höchstgehalte in der Europäischen Union bildet die Verordnung (EG) Nr. 396/2005, die für das Jahr 2026 in Österreich und Deutschland unverändert gilt. Diese Rückstandshöchstgehalte (RHG) werden auf Basis toxikologischer Bewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt und stellen sicher, dass die tägliche Aufnahme über die Nahrung die akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) nicht überschreitet.
Die analytische Bestimmung erfolgt mittels validierter Multimethoden, wie der QuEChERS-Methode, gefolgt von chromatographischen Verfahren (LC-MS/MS, GC-MS/MS). Die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der RHG. Rückstände, die unterhalb der festgelegten Höchstgehalte liegen, gelten als verkehrsfähig und gesundheitlich unbedenklich. Überschreitungen führen zu Beanstandungen und können rechtliche Konsequenzen für den Inverkehrbringer haben, wobei die Ursachenklärung zwischen Anwendungsfehlern, Kontaminationen oder Altlasten differenziert.
