Seeschlamm

Seeschlamm bezeichnet in der landwirtschaftlichen Fachsprache ein feinkörniges, organisches bis mineralisches Sediment, das durch natürliche Ablagerungsprozesse in stehenden oder langsam fließenden Binnengewässern entsteht. Es handelt sich um ein heterogenes Gemisch aus abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Bestandteilen, Tonmineralen, Schluff sowie gelösten Nährstoffen, das sich am Gewässergrund ansammelt. In der landwirtschaftlichen Praxis wird Seeschlamm nach behördlicher Genehmigung und unter Einhaltung der Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) sowie der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) als Bodenverbesserungsmittel oder Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Die Anwendung ist nur zulässig, wenn der Seeschlamm keine Schadstoffgehalte oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte aufweist und eine Gefährdung von Grundwasser oder Bodenorganismen ausgeschlossen werden kann.

Aufgrund seines hohen Anteils an organischer Substanz und Nährstoffen wie Stickstoff, Phosphor und Kalium kann Seeschlamm die Bodenfruchtbarkeit steigern und die Wasserspeicherfähigkeit von Böden verbessern. Die Ausbringung unterliegt strengen Auflagen, darunter eine Sperrfrist im Herbst und Winter sowie eine Begrenzung der Aufwandmengen gemäß der guten fachlichen Praxis. In Österreich ist die Verwendung von Seeschlamm im Rahmen des ÖPUL-Programms (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) förderfähig, sofern die Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung und zum Erosionsschutz beitragen. Die rechtliche Einordnung erfolgt in beiden Ländern als Sekundärrohstoffdünger, wobei eine regelmäßige Beprobung und Dokumentation der Inhaltsstoffe vorgeschrieben ist.