Agrarumweltprogramme

Agrarumweltprogramme sind im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union verankerte, freiwillige Förderinstrumente, die landwirtschaftliche Betriebe für die Anwendung umweltschonender und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftungsmethoden finanziell entlohnen. Die Programme zielen auf die vertragliche Bindung von Betriebsinhabern an spezifische, über die gesetzlichen Mindestanforderungen (Cross-Compliance, Konditionalität) hinausgehende Auflagen ab. Typische Maßnahmen umfassen die extensive Grünlandnutzung, den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Dünger, die Anlage von Blühstreifen oder die Pflege von Landschaftselementen. Die Förderung erfolgt als Ausgleich für entgangene Erlöse und zusätzliche Kosten. In Deutschland werden die Programme auf Bundesländerebene im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) umgesetzt, in Österreich im Rahmen des ÖPUL (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft). Die rechtliche Grundlage bilden die EU-Verordnungen zur GAP-Strategieplanung sowie nationale Durchführungsverordnungen. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Einhaltung der Verpflichtungen wird durch Kontrollen der zuständigen Zahlstellen überwacht.