Passiva
Im landwirtschaftlichen Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft bezeichnen Passiva die rechte Seite der Bilanz eines landwirtschaftlichen Betriebs. Sie stellen die Gesamtheit der Mittelherkunft dar, also die Finanzierungsquellen des Betriebsvermögens (Aktiva). Die Passiva gliedern sich rechtlich und fachlich in das Eigenkapital und das Fremdkapital. Das Eigenkapital umfasst die vom Betriebsinhaber selbst eingebrachten Mittel sowie thesaurierte Gewinne; es dient als Haftungsbasis und Risikopuffer. Das Fremdkapital setzt sich aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (z. B. Investitionsdarlehen, Betriebsmittelkredite), Lieferantenkrediten, Pachtverbindlichkeiten sowie Rückstellungen (z. B. für die Wiederauffüllung von Nährstoffvorräten oder für die Nachsorge von Dauerkulturen) zusammen. Die Höhe und Struktur der Passiva beeinflussen maßgeblich die Liquidität, die Kapitalkosten und die Bonität des Betriebs. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Buchführungspflicht nach § 4 Abs. 1 EStG oder der doppelten Buchführung sind Passiva zwingend nach dem Stichtagsprinzip zu bewerten und gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen. Eine übermäßige Fremdfinanzierung kann zu einer kritischen Verschuldungskennzahl führen, die im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) zu überwachen ist.
