Insolvenz
Die Insolvenz im landwirtschaftlichen Kontext bezeichnet das gerichtlich eröffnete oder mangels Masse abgewiesene Verfahren über das Vermögen eines landwirtschaftlichen Unternehmens (juristische Person oder natürliche Person als Einzelunternehmer), wenn Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Rechtsgrundlage ist in Deutschland die Insolvenzordnung (InsO) mit den Sonderregelungen für landwirtschaftliche Betriebe gemäß §§ 18-20 InsO, die insbesondere das Rückschlagsverbot für Futtermittel- und Düngemittellieferungen sowie besondere Kündigungsfristen für Pachtverhältnisse umfassen. In Österreich gilt die Insolvenzordnung (IO) mit spezifischen Bestimmungen für Land- und Forstwirte, die unter anderem eine verlängerte Frist zur Stellung des Insolvenzantrags von 60 Tagen vorsehen.
Die Verfahrenseröffnung führt zur Bestellung eines Insolvenzverwalters, der die Betriebsfortführung oder -stilllegung prüft. Besondere Bedeutung kommt dem Erhalt der Produktionsgrundlagen zu: Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Viehbestand unterliegen als Massebestandteile der Verwertung. Die Insolvenz eines landwirtschaftlichen Betriebs kann durch Betriebsaufgabe, Übertragung im Rahmen eines Insolvenzplans oder durch Restschuldbefreiung nach sechs Jahren (bei natürlichen Personen) beendet werden. Die landwirtschaftliche Insolvenzstatistik des Jahres 2026 weist für Deutschland eine Insolvenzquote von 0,4 % der Betriebe aus, für Österreich von 0,3 %.

