Eiweißpflanzen

Als Eiweißpflanzen werden in der Landwirtschaft des Jahres 2026 jene Kulturpflanzenarten bezeichnet, deren primäres Nutzungsziel die Gewinnung von pflanzlichem Protein (Rohprotein) für die menschliche Ernährung oder die Tierfütterung ist. Der Begriff umfasst sowohl Körnerleguminosen wie Sojabohne, Ackerbohne, Erbse, Lupine und Kichererbse als auch ganzpflanzlich genutzte Futterleguminosen wie Luzerne und Kleearten. Die agronomische Bedeutung dieser Pflanzen liegt in ihrer Fähigkeit zur biologischen Stickstofffixierung durch Symbiose mit Rhizobien-Bakterien, wodurch sie einen positiven Beitrag zur Stickstoffbilanz des Betriebes leisten können. Im Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und nationaler Förderprogramme wie dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) wird der Anbau von Eiweißpflanzen zur Diversifizierung der Fruchtfolge und zur Reduktion von Stickstoffdüngung unterstützt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anbau und die Vermarktung von Eiweißpflanzen ergeben sich aus dem Saatgutverkehrsgesetz, der Düngeverordnung sowie den Vorschriften des ökologischen Landbaus gemäß der EU-Öko-Verordnung.