Ried
Der Begriff Ried bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext, insbesondere im Weinbau Österreichs und Süddeutschlands, eine klar abgegrenzte, flurbezeichnende Einheit. Es handelt sich um eine spezifische, oft historisch gewachsene Lagebezeichnung für eine Weinbergsfläche, die durch einheitliche geologische, mikroklimatische und topografische Merkmale gekennzeichnet ist. Die Abgrenzung einer Ried erfolgt auf Basis natürlicher Geländestrukturen wie Hangkanten, Mulden oder Bachläufen sowie der Bodenbeschaffenheit. Rechtlich ist die Ried als Flurbezeichnung im Grundbuch oder Kataster verankert und dient der eindeutigen Identifikation von landwirtschaftlichen Parzellen. Im österreichischen Weingesetz 2021 (in der Fassung von 2026) ist die Ried die kleinste administrative Einheit für die Herkunftsklassifikation von Qualitätswein. Die Nutzung einer Ried unterliegt den Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie nationalen Regelungen wie dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL), wobei Bewirtschaftungsauflagen wie Erosionsschutz und Düngemanagement flächenspezifisch an die Ried gebunden sind. Die Bezeichnung ist nicht mit dem botanischen Begriff für Schilfbestände zu verwechseln.

