Meisterausbildung
Die Meisterausbildung im Agrarbereich ist ein formaler, auf dem Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung aufbauender Qualifikationsprozess, der mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung vor einer zuständigen Landwirtschaftskammer abschließt. Sie vermittelt vertiefte Kenntnisse in Betriebsführung, Unternehmensführung, Pflanzenbau, Tierhaltung, Landtechnik sowie in den Rechtsgebieten des Agrarrechts, des Arbeitsrechts und des Steuerrechts. Die Ausbildung umfasst einen fachpraktischen und einen fachtheoretischen Teil, der in Vollzeit- oder Teilzeitform über einen Zeitraum von in der Regel zwei bis drei Jahren absolviert wird.
Der erfolgreiche Abschluss der Meisterprüfung berechtigt zur selbstständigen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes, zur Ausbildung von Lehrlingen sowie zur Führung der Berufsbezeichnung „Meister“. Die rechtlichen Grundlagen sind in Deutschland in der Handwerksordnung und in Österreich im Landarbeitsgesetz sowie in den jeweiligen Meisterprüfungsordnungen der Bundesländer geregelt. Die Meisterausbildung stellt den höchsten nicht-akademischen Berufsabschluss im Agrarbereich dar und ist Voraussetzung für die Beantragung bestimmter Förderungen und Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.
