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Rohmilch

Rohmilch ist die unbehandelte, unverarbeitete Milch, die unmittelbar nach dem Melken von landwirtschaftlichen Nutztieren, vorwiegend Rindern, gewonnen wird. Sie darf keiner über das Filtrieren hinausgehenden Behandlung wie Erhitzen (Pasteurisierung, Ultrahocherhitzung), Homogenisieren oder Standardisieren des Fettgehalts unterzogen worden sein. Rechtlich ist Rohmilch in der Europäischen Union, insbesondere in Deutschland und Österreich, durch die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen mikrobiologischen Kriterien definiert. Der Verkehr mit Rohmilch unterliegt strengen hygienerechtlichen Vorschriften, da sie eine natürliche Mikroflora enthält, die pathogene Keime wie Salmonellen, Listerien oder enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) umfassen kann. In Österreich ist der Direktverkauf von Rohmilch ab Hof gemäß dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) nur unter Auflagen, wie einer deutlichen Kennzeichnung mit dem Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ gestattet. In Deutschland regelt die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) die Abgabe. Die Zusammensetzung der Rohmilch variiert in Abhängigkeit von Tierart, Fütterung, Laktationsstadium und Haltungsbedingungen, wobei der Fettgehalt natürlichen Schwankungen unterliegt.