Gemeinschaftsverpflegung
Die Gemeinschaftsverpflegung bezeichnet im agrarpolitischen und ernährungswirtschaftlichen Kontext die außerhäusliche Verpflegung von Personengruppen in institutionellen Einrichtungen. Hierzu zählen insbesondere Kantinen in Betrieben, Mensen in Bildungseinrichtungen, Verpflegungseinrichtungen in Krankenhäusern, Altenheimen sowie in Kindertagesstätten und Schulen. Aus agrarwissenschaftlicher Perspektive ist die Gemeinschaftsverpflegung ein bedeutender Absatzkanal für landwirtschaftliche Erzeugnisse, da sie ein hohes, regelmäßiges und planbares Volumen an Rohwaren wie Fleisch, Milchprodukten, Obst und Gemüse nachfragt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gemeinschaftsverpflegung in Deutschland und Österreich basieren auf den jeweiligen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Verordnung 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit sowie den nationalen Hygieneverordnungen. Zudem unterliegt sie spezifischen Qualitätsstandards, wie dem DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung in Deutschland oder der Initiative „Klimateller“ in Österreich. Die Beschaffung der Lebensmittel erfolgt zunehmend über regionale Wertschöpfungsketten und Direktvermarktung, wobei Zertifizierungen wie „AMA-Gütesiegel“ oder Bio-Siegel die Herkunft und Produktionsweise dokumentieren.

