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EU-Bio-Verordnung

Die EU-Bio-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates) ist der primäre Rechtsakt der Europäischen Union, der die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen verbindlich regelt. Sie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und löste die Vorgängerverordnung (EG) Nr. 834/2007 ab. Die Verordnung legt einheitliche Produktionsvorschriften für die gesamte EU fest, die den gesamten landwirtschaftlichen Erzeugungsprozess, die Verarbeitung, die Kennzeichnung und die Kontrolle umfassen. Sie definiert verbindliche Grundsätze wie das Verbot von synthetischen chemischen Pflanzenschutzmitteln und leicht löslichen mineralischen Düngemitteln, die artgerechte Tierhaltung mit Zugang zu Freilandflächen sowie das Verbot der Verwendung von Gentechnik. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch ein lückenloses Kontrollsystem sichergestellt, das von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen durchgeführt wird. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, wobei nationale Durchführungsbestimmungen, wie das österreichische Bio-Landbaugesetz oder die deutsche Öko-Landbaugesetzgebung, die konkrete Umsetzung und Sanktionierung regeln. Die rechtssichere Kennzeichnung von Produkten mit dem EU-Bio-Logo ist nur bei vollständiger Einhaltung der Verordnung zulässig.