Wildmanagement
Wildmanagement bezeichnet im agrarwissenschaftlichen Kontext die planvolle, regulierende Einflussnahme auf Populationen wildlebender Tierarten (Schalenwild, Niederwild) mit dem Ziel, einen ökologisch tragfähigen und landeskulturell vertretbaren Wildbestand zu gewährleisten. Es umfasst Maßnahmen zur Bestandsregulierung, Lebensraumgestaltung und Schadensprävention. Die rechtliche Grundlage bilden in Deutschland das Bundesjagdgesetz (BJagdG) sowie die Landesjagdgesetze, in Österreich die jeweiligen Landesjagdgesetze in Verbindung mit dem Forstgesetz. Im Fokus steht die Vermeidung überhöhter Wilddichten, die zu Verbiss- und Schälschäden in der Forstwirtschaft sowie zu Fraßschäden in der Landwirtschaft führen. Instrumente des Wildmanagements sind die jagdliche Nutzung (Abschusspläne), die Anlage von Äsungsflächen und Wildruhezonen sowie die Biotopvernetzung. Die Bejagung erfolgt nach dem Grundsatz der Hege, die eine artgerechte Lebensweise sicherstellen soll. Wildmanagement ist integraler Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes und der nachhaltigen Landnutzung. Es erfordert eine enge Abstimmung zwischen Jagdausübungsberechtigten, Forst- und Landwirten sowie Naturschutzbehörden, um Zielkonflikte zwischen Biodiversität, Walderneuerung und landwirtschaftlicher Produktion zu minimieren.


