Schälschäden
Als Schälschäden werden in der Land- und Forstwirtschaft Verletzungen des Stamm- oder Wurzelbereichs von Bäumen bezeichnet, die durch das Abreiben oder Abschälen der Rinde durch Wildtiere, insbesondere durch Rot-, Dam- und Rehwild, verursacht werden. Diese Schäden entstehen während der Nahrungssuche, beim Fegen des Geweihs oder durch Tritteinwirkung. Die mechanische Zerstörung des Kambiums und der Leitungsbahnen führt zu einer Unterbrechung des Saftstroms, was eine Nekrose des Gewebes zur Folge hat. In der Folge können sich holzzersetzende Pilze und Schadinsekten, wie der Rüsselkäfer, ansiedeln, was die Standfestigkeit und die Holzqualität des Baumes nachhaltig beeinträchtigt. Aus waldbaulicher Sicht stellen Schälschäden einen signifikanten wirtschaftlichen Verlust dar, da sie zu Wertminderungen des Rohholzes, erhöhter Bruchgefahr und in Extremfällen zum Absterben des Baumes führen können. Die Prävention erfolgt durch populationslenkende Maßnahmen, den Einsatz von Einzelschutzmitteln wie Drahthosen oder chemischen Repellentien sowie durch die Anlage von Äsungsflächen zur Ablenkung des Wildes. Die rechtliche Einordnung von Schälschäden ist im Forst- und Jagdrecht verankert, wobei die Ersatzpflicht des Jagdausübungsberechtigten für nachweislich verursachte Schäden in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt ist.

