Verbiss
Verbiss bezeichnet in der Land- und Forstwirtschaft das Abbeißen und Fressen von Knospen, Trieben, Blättern oder der Rinde holziger Pflanzen durch Wildtiere, vor allem durch Schalenwild wie Reh, Hirsch oder Gämse. Im engeren agrarischen Kontext wird der Begriff auf Schäden an forstlichen Kulturen, Jungpflanzen und landwirtschaftlichen Gehölzen angewandt. Die Schadwirkung äußert sich in Wuchsdepressionen, Deformationen oder dem Absterben der Terminaltriebe, was zu Zwiebel- oder Kandelaberwuchs führen kann. Die Bewertung des Verbisses erfolgt im Rahmen von forstlichen Gutachten oder nach standardisierten Verfahren wie der Österreichischen Forstinventur. Rechtlich ist der Verbiss im Forstgesetz 1975 (Österreich) sowie im Bundeswaldgesetz (Deutschland) als ein durch Wild verursachter Schaden definiert, der die natürliche Verjüngung des Waldes beeinträchtigen kann. Im landwirtschaftlichen Pflanzenbau ist Verbiss insbesondere an Obstbäumen, Windschutzhecken und Agroforstsystemen relevant. Die Regulierung erfolgt durch angepasste Wildbestände, technische Schutzmaßnahmen wie Einzelschutz oder Vergrämung sowie durch forstliche Förderprogramme, die eine waldbaulich verträgliche Wilddichte anstreben.

