invasive gebietsfremde Arten
Als invasive gebietsfremde Arten werden nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sowie der nationalen Durchführungsverordnungen in Deutschland und Österreich jene Taxa bezeichnet, deren Einbringung oder Ausbreitung die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen gefährdet oder nachteilig beeinflusst. Der Begriff umfasst Tiere, Pflanzen, Pilze und Mikroorganismen, die außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets durch menschliche Tätigkeit eingeschleppt wurden und sich dort etablieren. Im Agrarbereich verursachen diese Arten erhebliche ökonomische Schäden, etwa durch Ertragseinbußen bei Kulturpflanzen, erhöhten Pflanzenschutzaufwand oder die Verdrängung heimischer Nutzorganismen. Beispiele sind das Jakobskreuzkraut auf Grünlandflächen oder der Asiatische Laubholzbockkäfer in Obstkulturen. Die Bekämpfung erfolgt gemäß unionsrechtlichen Vorgaben durch Früherkennung, Sofortmaßnahmen und langfristiges Management, wobei die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesbehörden liegt. Landwirtschaftliche Betriebe sind zur Meldung von Vorkommen verpflichtet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.


