Almen
Als Almen (auch Alpen, Almwirtschaft) wird in der Landwirtschaft die saisonale Nutzung von Bergweiden oberhalb der Waldgrenze während der Sommermonate bezeichnet. Diese Form der Landnutzung ist vor allem im Alpenraum Österreichs, Bayerns und der Schweiz verbreitet und stellt eine extensivierte Bewirtschaftungsform dar. Die Almbewirtschaftung umfasst den Auftrieb von Rindern, Schafen, Ziegen oder Pferden in der Regel von Juni bis September, wobei die Tiere auf natürlichen, nicht oder nur geringfügig gedüngten Grünlandflächen weiden. Rechtlich ist die Almwirtschaft in Österreich durch das Almgesetz sowie durch die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften geregelt, die unter anderem die Haltungspflichten, den Tierschutz und die Haftung bei Weidetieren definieren. In Deutschland unterliegt die Almwirtschaft den jeweiligen Landesweidegesetzen und den Vorschriften des Naturschutzrechts, da Almen häufig in Schutzgebieten wie Nationalparks oder Landschaftsschutzgebieten liegen. Die Düngung auf Almen ist nach der Düngeverordnung (DüV) stark eingeschränkt, um Nährstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme zu vermeiden. Die Almwirtschaft trägt zur Erhaltung der Biodiversität und Offenhaltung der Kulturlandschaft bei, unterliegt jedoch strengen Auflagen hinsichtlich des Grundwasserschutzes und der Vermeidung von Bodenerosion.

