Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Landwirtschaft und andere Wirtschaftszweige. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung durch Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ihre Kernaufgabe ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Entschädigung und Rehabilitation nach eingetretenen Versicherungsfällen. In der Landwirtschaft sind die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen) zuständig, die im Jahr 2026 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als bundesweitem Träger organisiert sind. Die Beitragsbemessung erfolgt auf Basis der Flächeneinheiten, des Arbeitsbedarfs oder der Lohnsumme der landwirtschaftlichen Unternehmer. Die Versicherung umfasst alle landwirtschaftlichen Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Arbeitnehmer. Die rechtlichen Grundlagen sind das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) sowie das landwirtschaftliche Unfallversicherungsrecht. Die Berufsgenossenschaften handeln strikt nach dem Solidarprinzip und unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.


