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Düngemittelaktionsplan

Der Düngemittelaktionsplan ist ein verbindliches, betriebsspezifisches Dokument, das die bedarfsgerechte und umweltschonende Ausbringung von Düngemitteln regelt. Er basiert auf den Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) in ihrer Fassung von 2025 und ist für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland und Österreich verpflichtend, die eine Düngebedarfsermittlung durchführen müssen. Der Plan umfasst eine detaillierte Aufzeichnung der Nährstoffmengen, insbesondere Stickstoff und Phosphat, sowie die zeitliche und räumliche Verteilung der Düngung auf den einzelnen Schlägen. Er dient der Dokumentation der Einhaltung der gesetzlichen Obergrenzen, der Roten Gebiete und der Sperrfristen. Die Erstellung erfolgt in der Regel mithilfe von Hoftorbilanzen oder Schlagkarteien und muss vor der ersten Düngemaßnahme vorliegen. Der Düngemittelaktionsplan ist ein zentrales Instrument der Nährstoffkreislaufwirtschaft und wird im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie des Österreichischen Agrarumweltprogramms (ÖPUL) kontrolliert. Bei Verstößen drohen Sanktionen und Kürzungen von Direktzahlungen.