Tierseuchenkasse
Die Tierseuchenkasse ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die in den einzelnen Bundesländern Deutschlands sowie in Österreich auf landesrechtlicher Grundlage errichtet ist. Ihre primäre Aufgabe besteht in der finanziellen Entschädigung von Tierhaltern für Verluste, die durch die behördliche Anordnung von Tötungen oder Keulungen im Rahmen der Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen entstehen. Die Entschädigungsleistungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Landestierseuchenkassengesetze und der zugrunde liegenden Satzungen gewährt. Die Finanzierung der Tierseuchenkasse erfolgt über Pflichtbeiträge der Tierhalter, die in der Regel nach Tierarten und Bestandsgrößen gestaffelt sind, sowie durch staatliche Zuschüsse. Die Kasse dient somit der Risikogemeinschaft aller Tierhalter und stellt sicher, dass die wirtschaftlichen Folgen von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen nicht allein vom betroffenen Betrieb getragen werden müssen. Die Beitragspflicht und die Höhe der Entschädigungen sind rechtlich detailliert geregelt und unterliegen der Aufsicht der zuständigen Landesbehörden.

