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Rindertuberkulose

Die Rindertuberkulose ist eine chronisch verlaufende, anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Bakterien des Mycobacterium tuberculosis-Komplexes, vorrangig Mycobacterium bovis, verursacht wird. Die Infektion befällt primär das lymphatische System und die Lungen der Rinder, kann jedoch nahezu alle Organe betreffen. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich aerogen durch Tröpfcheninfektion oder peroral über kontaminierte Futtermittel und Wasser. Klinisch äußert sich die Erkrankung oft unspezifisch durch Abmagerung, Husten, Leistungsrückgang und intermittierendes Fieber, wobei subklinische Verläufe überwiegen. Die Diagnostik stützt sich in Deutschland und Österreich auf die intrakutane Tuberkulinprobe (Kaudalfaltentest) sowie ergänzende serologische Verfahren und die PCR aus Nasentupfern oder Organproben. Gemäß der Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose der Rinder (Tuberkulose-Verordnung) sind infizierte Bestände der zuständigen Behörde zu melden. Die Tilgung erfolgt durch die Keulung aller positiv getesteten Tiere sowie die anschließende Bestandsdesinfektion. Aufgrund der Zoonosegefahr für den Menschen durch M. bovis unterliegt die Rindertuberkulose einem staatlichen Bekämpfungsprogramm, das in Deutschland und Österreich auf die Anerkennung als amtlich tuberkulosefreier Bestand abzielt.