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Nitratrichtlinie

Die Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der darauf abzielt, die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte Gewässerverunreinigung zu verringern und zu verhindern. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, gefährdete Gebiete auszuweisen, in denen ein erhöhtes Risiko der Nitratauswaschung besteht. Für diese sogenannten nitratsensiblen Gebiete sind verbindliche Aktionsprogramme zu erstellen, die unter anderem Obergrenzen für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (maximal 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr aus tierischen Exkrementen) sowie Sperrfristen für die Düngung festlegen.

In Deutschland und Österreich wird die Nitratrichtlinie durch nationale Rechtsvorschriften wie die Düngeverordnung (DüV) und das Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt. Die DüV definiert konkrete Anforderungen an die Bedarfsermittlung, die Aufbringungstechnik und die Dokumentation der Düngung. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch regelmäßige Kontrollen und Berichtspflichten der Länder an die EU-Kommission überwacht. Ziel der Richtlinie ist der Schutz der Trinkwasserressourcen vor erhöhten Nitratkonzentrationen, wobei die rechtlichen Vorgaben auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Stickstoffdynamik im Boden basieren.