Hofsuchende
Als Hofsuchende werden im Agrarwesen natürliche Personen bezeichnet, die beabsichtigen, einen landwirtschaftlichen Betrieb im Wege der Hofübernahme oder des Neuzuerwerbs zu bewirtschaften, jedoch noch nicht über einen eigenen Betrieb verfügen. Die Definition umfasst sowohl Existenzgründer ohne landwirtschaftlichen Hintergrund als auch weichende Hoferben, die nicht den elterlichen Betrieb übernehmen. Hofsuchende sind in der Regel nicht im Besitz von landwirtschaftlichen Flächen oder Produktionsrechten, wie etwa Milchquoten oder Zahlungsansprüchen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Suche nach einem Hof erfolgt häufig über regionale Hofbörsen, Landwirtschaftskammern oder private Makler. Rechtlich relevant ist die Unterscheidung zwischen Hofsuchenden, die eine Hofstelle zur Selbstbewirtschaftung erwerben möchten, und solchen, die lediglich eine Verpachtung anstreben. In der Agrarstrukturpolitik des Jahres 2026 wird die Gruppe der Hofsuchenden im Kontext des Generationenwechsels und der Förderung von Neueinsteigern betrachtet, wobei die konkreten Fördermöglichkeiten von den jeweiligen Bundesländern in Deutschland und Österreich geregelt werden. Die Motivation zur Hofsuche kann betriebswirtschaftlicher, ökologischer oder lebensstilbedingter Natur sein, ohne dass eine dieser Motivationen rechtlich oder fachlich zu priorisieren ist.


