außerfamiliäre Hofnachfolge
Die außerfamiliäre Hofnachfolge bezeichnet im Agrarrecht und in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft die Übertragung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes an eine natürliche oder juristische Person, die nicht mit dem bisherigen Betriebsinhaber im Sinne der direkten Verwandtschaft (Eltern, Kinder, Ehegatten) oder der gesetzlichen Erbfolge verbunden ist. Dieser Vorgang stellt eine Alternative zur traditionellen innerfamiliären Übergabe dar und gewinnt in Deutschland und Österreich aufgrund des Strukturwandels und fehlender familieninterner Nachfolger zunehmend an Bedeutung. Die rechtliche Umsetzung erfolgt in der Regel durch einen notariell beurkundeten Hofübergabevertrag oder im Rahmen eines Erbvertrages, wobei die Vorschriften der jeweiligen Höfeordnung (z. B. die Höfeordnung in Deutschland oder das Anerbenrecht in Österreich) zu beachten sind. Im Unterschied zur Verpachtung geht die außerfamiliäre Hofnachfolge mit dem vollständigen Eigentumsübergang und der Übernahme der betrieblichen Verantwortung einher. Die Finanzierung erfolgt häufig über Bankdarlehen, wobei Förderprogramme der Länder und der Europäischen Union (z. B. im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP) für Existenzgründer in der Landwirtschaft in Anspruch genommen werden können. Die außerfamiliäre Hofnachfolge unterliegt der vollen Grunderwerbsteuerpflicht, sofern keine spezifischen Befreiungstatbestände (etwa bei Betriebsübergaben im Sinne des Umgründungssteuergesetzes in Österreich) greifen.


