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invasive Art

Eine invasive Art ist im agrarwissenschaftlichen und naturschutzfachlichen Kontext eine gebietsfremde Art (Neobiota), deren Einbringung oder Ausbreitung die biologische Vielfalt sowie die landwirtschaftliche Produktion signifikant beeinträchtigt. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten handelt es sich um Taxa, deren Ansiedlung nachweislich negative Auswirkungen auf Ökosysteme, Lebensräume oder heimische Arten hat. In der Landwirtschaft verursachen invasive Arten wie das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) oder der Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) direkte wirtschaftliche Schäden durch Ertragseinbußen, erhöhten Pflanzenschutzaufwand oder die Verdrängung von Kulturpflanzen. Die rechtliche Einstufung erfolgt über die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten, die für Mitgliedstaaten verbindliche Management- und Bekämpfungsmaßnahmen vorschreibt. Für landwirtschaftliche Betriebe in Österreich und Deutschland ergibt sich daraus die Pflicht zur Früherkennung und Meldung sowie zur Umsetzung von Bekämpfungsstrategien, die im Rahmen der guten fachlichen Praxis und des integrierten Pflanzenschutzes umgesetzt werden müssen.