verwilderte Hausschweine
Als verwilderte Hausschweine werden Individuen der Art Sus scrofa domesticus bezeichnet, die aus menschlicher Obhut entkommen sind und ohne direkte Versorgung durch den Menschen in freier Wildbahn überleben und sich fortpflanzen. Diese Tiere unterscheiden sich genetisch und phänotypisch von Wildschweinen (Sus scrofa), weisen jedoch durch die natürliche Selektion häufig eine zunehmende Anpassung an die Umwelt auf, wie eine dunklere Färbung und eine verstärkte Behaarung. In der landwirtschaftlichen Praxis stellen verwilderte Hausschweine ein erhebliches tierseuchenrechtliches Risiko dar, da sie als potenzielle Überträger von Krankheiten wie der Afrikanischen Schweinepest oder der Klassischen Schweinepest gelten und eine ständige Infektionsquelle für Nutztierbestände darstellen können. Rechtlich sind sie in Deutschland und Österreich gemäß den jeweiligen Jagdgesetzen als wildlebende Tiere einzustufen, sofern sie nicht mehr im Eigentum eines Halters stehen; die Zuständigkeit für die Bestandsregulierung liegt dann bei den Jagdbehörden. Die Bekämpfung verwilderter Hausschweine erfolgt primär durch Bejagung, um eine unkontrollierte Ausbreitung und Hybridisierung mit Wildschweinpopulationen zu verhindern.

