Energiewende
Die Energiewende bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext des Jahres 2026 den systemischen Umbau der Energieversorgung landwirtschaftlicher Betriebe von fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen. Dieser Prozess umfasst die dezentrale Erzeugung von Strom und Wärme aus Photovoltaik, Biomasse (insbesondere Biogas aus Gülle und nachwachsenden Rohstoffen), Windkraft sowie Geothermie. Rechtliche Grundlagen bilden in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und in Österreich das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), welche die Einspeisevergütung und Netzanbindung regeln.
Technisch umfasst die Energiewende die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen, die Nutzung von Biogasanlagen zur flexiblen Stromproduktion sowie die Integration von Batteriespeichern zur Eigenverbrauchsoptimierung. Agrarstrukturell führt die Umstellung zu veränderten Fruchtfolgen durch den Anbau von Energiepflanzen wie Mais oder Miscanthus und zur Nutzung von Gülle als Substrat. Die betriebswirtschaftliche Kalkulation berücksichtigt Investitionskosten, Förderungen sowie volatile Strompreise. Die Energiewende ist kein politisches Programm, sondern ein durch EU-Recht, nationale Gesetze und technische Normen (z. B. VDE-AR-N 4105) determinierter Transformationsprozess der landwirtschaftlichen Energieinfrastruktur.

