Webinar der Hagelversicherung diskutierte ASP

 
Das Thema „Afrikanische Schweinepest (ASP)“ ist in der Schweinebranche allgegenwärtig und sensibilisiert verständlicherweise die potentiell Betroffenen. Mehr als 200 Teilnehmer folgten den Beiträgen Praktikern, Experten und Involvierten. “Die Schweinehalter sind sich der Gefahr bewusst. Mittlerweile sind beispielsweise 70 Prozent der Mastschweine bei uns als größtem Tierversicherer Österreichs abgesichert“, so Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, in seiner Einleitung.
Prof. Sauter-Louis von Friedrich- Löffler-Institut: “Sprünge der ASP über größere Entfernungen (z.B. innerhalb Polens, nach Belgien, Ungarn, in die Tschechische Republik) verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung durch menschliches Handeln. Am 10. September 2020 wurde die ASP bei einem tot aufgefundenen Wildschwein im Spree-Neiße-Kreis in Brandenburg bestätigt und Ende November auch in Sachsen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung wurden Restriktionszonen eingerichtet und Wildschweinbarrieren errichtet.”
 Christoph Schulz, Bauer im Seuchengebiet aus Brandenburg: Ein Teil seiner Mitarbeiter musste nicht wegen Corona, sondern aufgrund der ASP in Kurzarbeit. Felder konnten nicht bewirtschaftet, die Ernte nicht eingebracht werden. Anders als in anderen Wirtschaftsbereichen nach dem Lockdown kann man nach einem Stand Still nicht einfach wieder das Licht andrehen. Das gibt der Kreislauf der Natur nicht her! Zur Kalkulierbarkeit gehört daher auch eine Absicherung durch eine Versicherung.  Das ist Voraussetzung für ein unternehmerisches Denken, damit auch die drei kleinen Töchter – dann in fünfter Generation – den Hof übernehmen können. Jetzt zwar noch Zukunftsmusik, aber doch wieder nicht so weit entfernt, wenn man vorausscheuend denkt wie Christoph Schulz.
 Andrea Höflechner-Pöltl (BMSGPK): Das Bedrohungsszenario ASP ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig das Zusammenwirken von Behörden, Verbänden, Organisationen und der Landwirtschaft bei der Bekämpfung von hochkontagiösen Seuchen ist. Die Veterinärverwaltung im BMSGPK kommt in einem dreistufigen Prozess ihrer Verpflichtung nach, die persönlichen und wirtschaftlichen Schäden, nach Möglichkeit so gering wie möglich zu halten. In erster Linie sollen Maßnahmen der Seuchenprävention – unter anderem eine gezielte Information aller beteiligten Personenkreise, eine ständige Beobachtung der internationalen Seuchenlage sowie vorbereitende Übungen – die Sensibilität für das Risiko steigern. Je länger sich eine Tierseuche unentdeckt ausbreiten kann, umso schwerwiegender sind die Schäden. Daher ist eine Seuchenfrüherkennung in Form von aktiver Überwachung der Schweinegesundheit von großer Bedeutung.  
Peter Wagner (Landesveterinär Steiermark): Beim Nachweis von ASP bei Haus- oder Wildschweinen haben die Behörden eine Fülle von herausfordernden Maßnahmen zu setzen. Während die Zuständigkeiten bei Ausbrüchen im Hausschweinebestand gemäß der Afrikanischen Schweinepest-Verordnung klar geregelt sind, bedarf es bei Ausbrüchen im Wildschweinbestand aufgrund europarechtlicher Vorgaben dringend einer Anpassung der Wildschweine-Schweinepestverordnung. Angesichts des mit 21. April 2021 in Kraft tretenden, unmittelbar anwendbaren EU-Tiergesundheitsrechts und einer zu erwartenden EU-Durchführungsverordnung zur ASP wird sich zusätzlicher Rechtsanpassungsbedarf ergeben. 
Birgit Kaltenböck (Land OÖ): Im Falle des Auftretens der ASP sind für das Verbringen von Hausschweinen aus dem Seuchengebiet und der Pufferzone bestimmte Voraussetzungen vorgeschrieben, nur dann kann die Behörde eine Genehmigung für die Verbringung erteilen. Die wichtigste Vorbereitung der Hausschweine haltenden Betriebe, auf einen Seuchenausbruch im Wildschweinebestand, ist die Umsetzung der Vorgaben der Schweinegesundheits-Verordnung. Die Hygiene- bzw. Biosicherheitsmaßnahmen sollen die ASP in den Hausschweinebestand verhindern und sind zudem Grundvoraussetzung für das Inverkehrbringen von Schweinen. 
Johann Schlederer (VLV): Die ASP hat die Schweinepreise massiv beeinflusst. Unstrittig ist, dass das jeweils betroffene Land mit massiven Preiseinbußen konfrontiert ist. Umgekehrt gibt es auch Gewinner dieser Tierseuche. Die durch die ASP in Asien ausgelöste globale Verknappung der Schweinefleischversorgung brachte den europäischen Schweinebauern vom Frühjahr 2019 bis zum Frühjahr 2020 einen überraschenden Geldsegen. Doch dann kam Corona und seit September auch die ASP bei Wildschweinen in Deutschland. Wie gewonnen, so zerronnen! 
Max Hörmann (LK Ö):  Nicht nur Corona, sondern auch eine Menge verschiedener Tierseuchen bedrohen die Nutztiere in Europa und gefährden die Betriebe. Die österreichische Landwirtschaft, im Herzen des Kontinents befindlich, ist besonders gefordert die Nutztiere gesund zu halten. Eine besondere Herausforderung, ist man von tödlichen Erregern gleichsam umzingelt. Beispiel ASP: Allen Schweinehaltern wird eindringlich geraten, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen striktest umzusetzen! Dazu zählen u.a. die Ställe, Ausläufe, Futter- und Strohlager möglichst wildschweinedicht absichern. Im Seuchenfall gibt es nach Keulung eine Basisentschädigung durch den Staat, ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko bleibt beim Betrieb. Eine Abhilfe schafft die Ertragsschadenversicherung.
Michael Zetter (ÖHV): Ein schweinehaltender Betrieb ist das ganze Jahr über einem potentiellen Risiko ausgesetzt. Eine Versicherung kann einen Schaden nicht zu 100 Prozent abdecken. Die Betriebe haben aber erkannt, dass ein Seuchenausbruch die Existenz gefährden kann. Mit der Versicherung der Österreichischen Hagelversicherung ist der Betrieb 365 Tage im Jahr geschützt. Dank der Prämienförderung durch Bund und Länder ist eine Versicherung für jeden Betrieb leistbar. Ziel muss es: ASP frei zu bleiben, also negativ!
Österreich ist also, so Kurt Weinberger, im Falle eines Auftretens der ASP sehr gut gerüstet. Dazu stellvertretend für die Behörden der oberösterreichische Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger, der sich von Beginn an für den Ausbau der Tierseuchenversicherung samt öffentlicher Prämienbezuschussung eingesetzt hat: „Alle verantwortlichen Akteure müssen im Vorfeld abgestimmt sein. Nur dann wird es möglich sein, die Seuche auch schnell wieder unter Kontrolle zu bekommen. Wir sind in Österreich jedenfalls für den Ernstfall bestens vorbereitet! Das international herzeigbare Private Public Partnership unterstützt die Betriebe maßgeblich, Vorsorge zu betreiben.“ Ein weiterer Umstand ist dabei besonders wichtig, insbesondere in der Kommunikation: Für den Menschen ist das Virus der ASP ungefährlich. Es besteht keinerlei Gefahr für die Gesundheit des Menschen sowohl im Kontakt mit Schweinen als auch beim Verzehr von Fleisch- und Wurstprodukten. Sehr wohl spielt der Mensch aber eine wesentliche Rolle bei der Übertragung.”
 Das Webinar zum Nachhören und die Präsentation zum Download sind hier zu finden: https://www.hagel.at/presseaussendungen

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