AMA toleriert bestimmte Fristabweichungen
Die Agrarmarkt Austria (AMA) teilt mit, dass witterungsbedingte Abweichungen von der Anlagefrist 15. Mai bei bestimmten Maßnahmen 2023 toleriert werden. Als Vorgabe gilt, dass bei folgenden Maßnahmen eine Begrünung oder eine Biodiversitätsfläche bis spätestens am 15. Mai angelegt werden muss: Neuansaat von Biodiversitätsflächen...