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COVID – die neuen Auflagen

  Öffentliche Orte Im Freien – ein Meter Abstand In geschlossenen Räumen – 1 m Abstand + eng anliegender Mund- und Nasenschutz Ausnahme: Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben Ab 7. November 2020 sind nur mehr Masken aber keine Visiere zulässig, außer aus gesundheitlichen Gründen. Gastgewerbe Zulässige...

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