COVID – die neuen Auflagen
Öffentliche Orte
Im Freien – ein Meter Abstand
In geschlossenen Räumen – 1 m Abstand + eng anliegender Mund- und Nasenschutz
Ausnahme: Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben
Ab 7. November 2020 sind nur mehr Masken aber keine Visiere zulässig, außer aus gesundheitlichen Gründen.
Gastgewerbe
Zulässige...