Neue Obergrenze für Hackguttonnagen
Seit Jahren gibt es ein dringliches forstwirtschaftliches Anliegen, dass die Gewichtsgrenze beim Abtransport von Hackgut aus dem Wald auf 44 Tonnen angehoben werden soll. Nun ist es gelungen, dass in der 39. Novelle des KFG-Gesetzes auch diese Angleichung umgesetzt wird. Künftig dürfen nicht nur 40 Tonnen, sondern...