Tirol: Problemwolf darf geschossen werden
In Tirol ist nun der Problemwolf mit der Bezeichnung “118MATK” offiziell zum Abschuss freigegeben worden. Nach Empfehlung des Fachkuratorium wurde von der Tiroler Landesregierung eine Gefährdungsverodnung erlassen, die die Entnahme des Tieres ermöglicht.
Laut dieser Abschussgenehmigung darf der Wolf innerhalb von 60 Tagen in den Jagdteilgebieten in den Oberländer Gemeinden St. Sigmund, Oetz, Haiming, Silz, Stams und Rietz entnommen werden. Bisher wird der Wolf für das Reißen von 53 Schafen verantwortlich gemacht, zwei weitere wurden verletzt. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde eingereicht werden, was zu einer Aufschiebung führen könnte.
Erst durch eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes im vergangen Juli ist eine solche Entnahme von Problemwölfen möglich. Die damalige Entscheidung führte zu heftigen Diskussionen, durch die Änderung kann durch das unabhängige und weisungsfreie Fachkuratorium Wolf-Bär-Luchs entschieden werden wie mit Problemwölfen im jeweiligen Fall umzugehen ist.
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